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Art. 77 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Kantonsgericht

Behörden - Rechtspflegebehörden
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Art. 77 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Kantonsgericht

1. Das Kantonsgericht beurteilt die ihm durch das Gesetz zur erstinstanzlichen oder endgültigen Behandlung zugewiesenen Zivil- und Strafsachen.

2. ...

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