101.000
CH-SH
Art. 69 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Aufbau, Organisation
Behörden - Kantonale Verwaltung
Art. 69 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Aufbau, Organisation
1. Die kantonale Verwaltung ist in Departemente gegliedert.
2. Die Staatskanzlei ist die Stabs- und Koordinationsstelle des Regierungsrates; sie stellt die Verbindung zum Kantonsrat sicher.
3. Das Gesetz kann vorsehen, dass bestimmte Aufgaben der kantonalen Verwaltung auf regionaler Ebene oder durch besondere Kommissionen oder selbständige Organisationen erfüllt werden.