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Art. 4 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Kantonsgebiet, Gemeinden

Allgemeine Grundsätze
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Art. 4 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Kantonsgebiet, Gemeinden

1. Der Kanton Schaffhausen umfasst das Gebiet, das ihm durch die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährleistet ist.

2. Er gliedert sich in Gemeinden.

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