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CH-SH
Art. 2 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Demokratische Grundordnung
Allgemeine Grundsätze
Art. 2 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Demokratische Grundordnung
1. Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.