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Art. 2 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Demokratische Grundordnung

Allgemeine Grundsätze
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Art. 2 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Demokratische Grundordnung

1. Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.

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