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971.1 CH-SG

Art. 8 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs - Organisation

II. Konkursamt
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Art. 8 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs · Organisation

1. Das Konkursamt hat seinen Sitz in St.Gallen.

2. Die Regierung errichtet Zweigstellen.

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