Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
963.74 CH-SG

Art. 8 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare - Durchführung

II. Prüfung über das Beurkundungsrecht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare · Durchführung

1. Die Prüfung wird in sachgemässer Anwendung der Bestimmungen des Prüfungs- und Bewilligungsreglementes für Rechtsanwälte und Rechtsagenten vom 22. April 1994 durchgeführt.

← Art. 7 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare Anmeldung zur Eintragung Art. 9 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →