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963.74 CH-SG

Art. 10 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare - b) Anmeldung

II. Prüfung über das Beurkundungsrecht
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Art. 10 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare · b) Anmeldung

1. Die Bewerberin oder der Bewerber meldet sich schriftlich bei der Anwaltskammer an

a) für die Prüfung im Frühjahr bis 15. Januar;

b) für die Prüfung im Herbst bis 15. Juli.

2. Der Anmeldung werden in Kopie beigelegt

1. das ausserkantonale Anwaltspatent;

2. die Bestätigung über den Eintrag im Anwaltsregister oder über den Eintrag in der EU-/EFTA-Anwaltsliste des Kantons St.Gallen.

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