963.73
PBR
CH-SG
Art. 9 Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsagentinnen und Rechtsagenten (PBR) - b) Anmeldung
I. Prüfung
Art. 9 PBR · b) Anmeldung
1. Der Bewerber meldet sich bei der Anwaltskammer an
a) für die Prüfung im Frühjahr bis zum 15. Januar;
b) für die Prüfung im Herbst bis zum 15. Juli.
2. Er reicht ein
1. einen Lebenslauf;
2. einen Strafregisterauszug;
3. eine Bescheinigung des Betreibungsamtes, dass keine Verlustscheine bestehen;
4. ein Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde.
3. Der Bewerber für die Rechtsanwaltsprüfung reicht zudem Ausweise über den Studienabschluss und über die praktische Tätigkeit ein.