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963.73 PBR CH-SG

Art. 9 Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsagentinnen und Rechtsagenten (PBR) - b) Anmeldung

I. Prüfung
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Art. 9 PBR · b) Anmeldung

1. Der Bewerber meldet sich bei der Anwaltskammer an

a) für die Prüfung im Frühjahr bis zum 15. Januar;

b) für die Prüfung im Herbst bis zum 15. Juli.

2. Er reicht ein

1. einen Lebenslauf;

2. einen Strafregisterauszug;

3. eine Bescheinigung des Betreibungsamtes, dass keine Verlustscheine bestehen;

4. ein Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde.

3. Der Bewerber für die Rechtsanwaltsprüfung reicht zudem Ausweise über den Studienabschluss und über die praktische Tätigkeit ein.

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