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963.73 PBR CH-SG

Art. 8 Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsagentinnen und Rechtsagenten (PBR) - Organisation der Prüfung a) Zeitpunkt

I. Prüfung
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Art. 8 PBR · Organisation der Prüfung a) Zeitpunkt

1. Die Prüfung wird im Frühjahr und im Herbst durchgeführt.

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