963.73
PBR
CH-SG
Art. 11 Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsagentinnen und Rechtsagenten (PBR) - Reihenfolge
I. Prüfung
Art. 11 PBR · Reihenfolge
1. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen abgelegt.