962.96
CH-SG
Kanton St. Gallen 962.96
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet
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1. Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 8'000'000.- für den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet in Sennwald werden genehmigt.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet
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1. Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 2'000'000.- ein Kredit von Fr. 6'000'000.- gewährt.
2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet
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1. Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die sich aus der Detailplanung ergeben, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.