962.17
CH-SG
Art. 1 Verordnung über die Bewährungshilfe - Amt
I. Organisation
Art. 1 Verordnung über die Bewährungshilfe · Amt
1. Die Bewährungshilfe St.Gallen ist eine Abteilung des Amtes für Justizvollzug im Sicherheits- und Justizdepartement.