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962.17 CH-SG

Art. 1 Verordnung über die Bewährungshilfe - Amt

I. Organisation
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Art. 1 Verordnung über die Bewährungshilfe · Amt

1. Die Bewährungshilfe St.Gallen ist eine Abteilung des Amtes für Justizvollzug im Sicherheits- und Justizdepartement.

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