962.14
CH-SG
Art. 7 Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten - Anstalten a) Unterstellung
Erster Teil: Allgemeines - II. Organisation
Art. 7 Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten · Anstalten a) Unterstellung
1. Die Strafanstalt Saxerriet, das Massnahmenzentrum Bitzi und das Jugendheim Platanenhof unterstehen dem Amt für Justizvollzug.