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962.14 CH-SG

Art. 7 Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten - Anstalten a) Unterstellung

Erster Teil: Allgemeines - II. Organisation
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Art. 7 Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten · Anstalten a) Unterstellung

1. Die Strafanstalt Saxerriet, das Massnahmenzentrum Bitzi und das Jugendheim Platanenhof unterstehen dem Amt für Justizvollzug.

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