962.14
CH-SG
Art. 52 Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten - Aufhebung bisherigen Rechts
Vierter Teil: Schlussbestimmungen
Art. 52 Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Gefängnisverordnung vom 7. November 1995 wird aufgehoben.