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962.11 STPV CH-SG

Art. 9 Strafprozessverordnung (StPV) - Voraussetzungen

V. Ordnungsbussen
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Art. 9 StPV · Voraussetzungen

1. Übertretungen nach den eidgenössischen Vorschriften über die Ordnungsbussen und nach dem Anhang zu diesem Erlass werden nach Massgabe von Art. 49 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung vom 3. August 2010 durch Ordnungsbussen geahndet.

2. ...

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