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962.11 STPV CH-SG

Art. 4 Strafprozessverordnung (StPV) - Beratungsstelle a) Bezeichnung

II. Opferhilfe
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Art. 4 StPV · Beratungsstelle a) Bezeichnung

1. Beratungsstelle nach dem eidgenössischen Opferhilfegesetz ist die Beratungsstelle Opferhilfe der Stiftung für Opfer strafbarer Handlungen mit Sitz in St.Gallen.

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