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962.1 EG-STPO CH-SG

Art. 84 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO) - Vollzugsbeginn

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 84 EG-StPO · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2011 angewendet.

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