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962.1 EG-STPO CH-SG

Art. 82 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO) - Aufhebung bisherigen Rechts

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 82 EG-StPO · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Strafprozessgesetz vom 1. Juli 19991 wird aufgehoben.

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