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962.1 EG-STPO CH-SG

Art. 42 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO) - Vorläufige Festnahme bei Übertretungen[[1]](#articletitle_text_fn_233182_2_1_c)

III. Verfahrensregeln
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Art. 42 EG-StPO · Vorläufige Festnahme bei Übertretungen[[1]](#articletitle_text_fn_233182_2_1_c)

1. Das Kommando der Kantonspolizei bestimmt die Kadermitglieder, die das Festhalten von vorläufig festgenommenen Personen für länger als drei Stunden anordnen können.

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