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962.1 EG-STPO CH-SG

Art. 2a Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO) - Kantonales Strafrecht

I. Einleitung
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Art. 2a EG-StPO · Kantonales Strafrecht

1. Die Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007, die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 und dieser Erlass werden unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen auch für die Verfolgung und Beurteilung der kantonalen Straftatbestände angewendet.

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