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962.1 EG-STPO CH-SG

Art. 19a Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO) - abis) Migrationsamt

II. Behörden der Strafrechtspflege - 3. Vollzugsbehörden[[1]](#titletitle_text_fn_50396_2_1_c)
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Art. 19a EG-StPO · abis) Migrationsamt

1. Das Migrationsamt vollzieht die Landesverweisungen. Es erlässt die dafür notwendigen Verfügungen.

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