951.11
REKV
CH-SG
Art. 10 Verordnung über die Bearbeitung von Rekursverfahren vor den Departementen (RekV) - Amtsberichte
4. Fristen
Art. 10 RekV · Amtsberichte
1. Die Frist für die Einreichung eines Amtsberichts beträgt in der Regel 28 Tage. Die Frist kann ordentlich einmal erstreckt werden.