Art. 41 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRP) - b) Verwaltungsrekurskommission 1. als ordentliches Rekursgericht
Art. 41 VRP · b) Verwaltungsrekurskommission 1. als ordentliches Rekursgericht
1. Bei der Verwaltungsrekurskommission können mit Rekurs angefochten werden
a)* ...
b) Arbeitnehmerschutz
1. Verfügungen der zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes zuständigen Stellen betreffend die Anwendbarkeit des Gesetzes, die Arbeits- und Ruhezeit, den Sonderschutz der jugendlichen und weiblichen Arbeitnehmer und die Betriebsordnung;
2. Verfügungen der zum Vollzug des Bundesgesetzes über die Heimarbeit zuständigen Stelle;
c) Berufsbildung: Verfügungen des Amtes für Berufsbildung gegenüber Lehrbetrieben und Lehrlingen;
d) Landwirtschaft
1. Verfügungen und Einspracheentscheide der für den Vollzug des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht zuständigen Behörde;
2. Verfügungen nach Art. 80 und 86 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht;
3. Verfügungen der für den Vollzug der Vorschriften über Investitionskredite, Strukturverbesserungsbeiträge und Betriebshilfe in der Landwirtschaft zuständigen Stellen;
4. Einspracheentscheide der Meliorationskommission nach Art. 47 des Meliorationsgesetzes;
e) Schätzungen
1. Entscheide der zuständigen Gemeindebehörde oder der Schätzungskommission im Kostenverlegungsverfahren nach Strassengesetz;
2. Verfügungen und Entscheide der zuständigen Stelle der Gemeinde oder des Kantons oder der Schätzungskommission im Kostenverlegungsverfahren nach Wasserbaugesetz;
3. Verfügungen und Entscheide der Schätzungskommission nach dem Gesetz über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungskontos;
4.* Verfügungen und Entscheide der zuständigen Behörde bei Landumlegung und Grenzbereinigung nach Art. 51 Abs. 2 Bst. b und Art. 52 des Planungs- und Baugesetzes;
f)* ...
g) öffentliche Dienstpflichten
1. Verfügungen der Feuerschutzkommission betreffend die Feuerwehrdienstpflicht oder die Ersatzsteuerpflicht;
2. Verfügungen der Feuerschutzkommission betreffend die Wind- und Feuerwachpflicht;
3. Verfügungen der für die Festlegung der Wasserwehrpflicht zuständigen Behörde;
gbis) Strassenverkehr: Verfügungen der für den Vollzug der Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung über Fahrzeuge und Fahrzeugführer zuständigen Behörden;
h) Abgaben
1. Verfügungen oder, soweit das Einspracheverfahren vorgesehen ist, Einspracheentscheide der Steuerveranlagungsbehörden, einschliesslich Verfügungen bzw. Einspracheentscheide über Steuerausscheidungen;
2. Einspracheentscheide des kantonalen Steueramtes betreffend Steuerbezug sowie Verzugszinsen;
3. Entscheide des Gemeinderates betreffend die Veranlagung zum Feuerwehrdienstersatz;
4. Einspracheentscheide der Militärpflichtersatzverwaltung;
5. selbständige Verfügungen und Entscheide der obersten Verwaltungsbehörde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt über Gebühren, Taxen, Beiträge und andere öffentlich-rechtliche Geldleistungen Privater sowie über öffentlich-rechtliche Sicherheitsleistungen und Rückerstattungen Privater;
6. Verfügungen des zuständigen Departementes über Perimeterbeiträge an das Rheinunternehmen;
7.* Verfügungen des zuständigen Departementes über die Beiträge der Gemeinden nach dem Linthgesetz;
i)* ...
j)* Datenschutz: Verfügungen der Fachstelle für Datenschutz.