941.22
CH-SG
Art. 5 Reglement über die Organisation und den Geschäftsgang des Verwaltungsgerichtes - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
I. Organisation
Art. 5 Reglement über die Organisation und den Geschäftsgang des Verwaltungsgerichtes · Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
1. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber
a) leitet die Gerichtskanzlei;
b) ist für das Rechnungswesen verantwortlich;
c) hat im Verwaltungsausschuss und im Gesamtgericht beratende Stimme und führt das Protokoll;
d) erledigt weitere vom Verwaltungsausschuss und von der Präsidentin oder vom Präsidenten übertragene Aufgaben.