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941.22 CH-SG

Art. 5 Reglement über die Organisation und den Geschäftsgang des Verwaltungsgerichtes - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber

I. Organisation
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Art. 5 Reglement über die Organisation und den Geschäftsgang des Verwaltungsgerichtes · Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber

1. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber

a) leitet die Gerichtskanzlei;

b) ist für das Rechnungswesen verantwortlich;

c) hat im Verwaltungsausschuss und im Gesamtgericht beratende Stimme und führt das Protokoll;

d) erledigt weitere vom Verwaltungsausschuss und von der Präsidentin oder vom Präsidenten übertragene Aufgaben.

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