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Art. 17 Reglement über die Organisation und den Geschäftsgang des Verwaltungsgerichtes - Ergänzendes Recht

III. Schlussbestimmungen
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Art. 17 Reglement über die Organisation und den Geschäftsgang des Verwaltungsgerichtes · Ergänzendes Recht

1. Soweit dieser Erlass keine Bestimmungen enthält, wird die Gerichtsordnung vom 9. Dezember 2010 sachgemäss angewendet.

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