941.21
GO
CH-SG
Art. 28 Gerichtsordnung (GO) - Zirkulationsentscheid
B. GESCHÄFTSGANG DER GERICHTE - I. Verhandlung und Entscheid
Art. 28 GO · Zirkulationsentscheid
1. Das Kreisgericht kann bei Einstimmigkeit auf dem Zirkulationsweg erlassen
a) Beweisverfügungen im Zivilprozess;
b) Genehmigungsentscheide im Familienrecht;
c) Sistierungs- und Einstellungsbeschlüsse im Strafprozess.
2. Die Kammern des Kantonsgerichtes können bei Einstimmigkeit auf dem Zirkulationsweg entscheiden.
3. Jede Richterin und jeder Richter kann Beratung verlangen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)
B.2023.258 · sg (Art. 28 GO)
Building Commission Lacks Standing to Appeal Permit Reversal Without Municipal Council Authorization
chlüsse des siebenköpfigen Gemeinderates im Kollegium getroffen werden müssen (vgl. dazu Art. 90 Abs. 1 Ingress und lit. a GG und Art. 28 GO). Darüber hinaus vermag die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin als erstinstanzliche Behörde im Rubrum des angefochtenen Entsch
B.2021.3 · sg (Art. 28 und 31 GO/RJ)
Municipal Initiative on Vocational Center Location Ruled Inadmissible Due to Contractual Obligations
ässiges Begehren bei der Stadtkanzlei nicht angemeldet werden kann und der Bürgerschaft auch nicht zur Abstimmung vorgelegt wird (Art. 28 und 31 GO/RJ in Verbindung mit Art. 37 Abs. 1 RIG). Mit der Zulässigkeitsprüfung soll verhindert werden, dass Stimmberechtigte über eine Initi
B.2021.3 · sg (Art. 28 und 31 GO/RJ)
Municipal Initiative Inadmissibility Due to Prior Contractual Obligation
ässiges Begehren bei der Stadtkanzlei nicht angemeldet werden kann und der Bürgerschaft auch nicht zur Abstimmung vorgelegt wird (Art. 28 und 31 GO/RJ in Verbindung mit Art. 37 Abs. 1 RIG). Mit der Zulässigkeitsprüfung soll verhindert werden, dass Stimmberechtigte über eine Initi