941.21
GO
CH-SG
Art. 1 Gerichtsordnung (GO) - Gesamtgericht
A. ORGANISATION DER KREISGERICHTE UND DES KANTONSGERICHTES - I. Kreisgerichte - 1. Gliederung
Art. 1 GO · Gesamtgericht
1. Kreisgerichtspräsidentin oder Kreisgerichtspräsident und Richterinnen und Richter bilden das Gesamtgericht.
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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
B.2021.3 · sg (Art. 1 GO/RJ)
Municipal Initiative on Vocational Center Location Ruled Inadmissible Due to Contractual Obligations
gt werden, weil damit weder die Organisation der Politischen Gemeinde noch die Rechte und Pflichten ihrer Organe geregelt werden (Art. 1 GO/RJ). Die Vorinstanz geht davon aus, dass das Begehren der Initianten mit einem Verkauf des Grundstücks Nr. 337R, auf welchem der K
B.2021.3 · sg (Art. 1 GO/RJ)
Municipal Initiative Inadmissibility Due to Prior Contractual Obligation
gt werden, weil damit weder die Organisation der Politischen Gemeinde noch die Rechte und Pflichten ihrer Organe geregelt werden (Art. 1 GO/RJ). Die Vorinstanz geht davon aus, dass das Begehren der Initianten mit einem Verkauf des Grundstücks Nr. 337R, auf welchem der K