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Art. 1 Verordnung über die Entschädigung der Richterinnen und Richter ohne feste Anstellung sowie der Mitglieder der Schlichtungsbehörden (Entschädigungsverordnung) - Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Verordnung über die Entschädigung der Richterinnen und Richter ohne feste Anstellung sowie der Mitglieder der Schlichtungsbehörden (Entschädigungsverordnung) · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass regelt die Entschädigung

a) der nebenamtlichen Richterinnen und Richter;

b) der Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter;

c) der Fachrichterinnen und Fachrichter kantonaler Gerichte;

d) der Schlichtungsbehörden.

2. Die Mitglieder der Anwaltskammer sowie der Prüfungskommission für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsagentinnen und Rechtsagenten sind den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern des Kantonsgerichtes gleichgestellt.

Geltungsbereich Art. 2 Verordnung über die Entschädigung der Richterinnen und Richter ohne feste Anstellung sowie der Mitglieder der Schlichtungsbehörden (Entschädigungsverordnung) →

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 4306-2003-0625 (Art. 1 LAMO)
Federal Law on International Monetary Assistance (LAMO)
This article defines the purpose of the law, outlining the three categories of monetary aid operations the Confederation can implement or participate in.