941.114
CH-SG
Art. 3 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes - Zusammensetzung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes · Zusammensetzung
1. Mitglieder des Versicherungsgerichtes sind hauptamtliche und teilamtliche Richterinnen und Richter in der erforderlichen Zahl.
2. Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter sind die hauptamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsrekurskommission.