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941.114 CH-SG

Art. 3 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes - Zusammensetzung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes · Zusammensetzung

1. Mitglieder des Versicherungsgerichtes sind hauptamtliche und teilamtliche Richterinnen und Richter in der erforderlichen Zahl.

2. Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter sind die hauptamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsrekurskommission.

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