941.114
CH-SG
Art. 2 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes - Gliederung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes · Gliederung
1. Das Versicherungsgericht ist in drei Abteilungen gegliedert.
2. Es übt zudem die Tätigkeit als gesetzliches Schiedsgericht aus.