Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
941.114 CH-SG

Art. 2 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes - Gliederung

I. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes · Gliederung

1. Das Versicherungsgericht ist in drei Abteilungen gegliedert.

2. Es übt zudem die Tätigkeit als gesetzliches Schiedsgericht aus.

← Art. 1 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes Geltungsbereich Art. 3 Reglement über Organisation und Geschäftsgang des Versicherungsgerichtes →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →