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941.113 CH-SG

Art. 30 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission - Vollzugsbeginn

IV. Schlussbestimmung
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Art. 30 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2011 angewendet.

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