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Art. 25 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission - Zuständigkeit

III. Abteilungen und Kammern - 2. Zuständigkeit - d) Abteilung IV
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Art. 25 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission · Zuständigkeit

1. Die Abteilung IV beurteilt Streitigkeiten betreffend Verkehr.

2. Sie entscheidet über Rekurse gegen

a) Verfügungen der für den Vollzug der Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung über Fahrzeuge und Fahrzeugführer zuständigen Behörden;

b) Verfügungen der für den Vollzug der Vorschriften der Schifffahrtsgesetzgebung über Schiffe und Schiffsführer zuständigen Behörden.

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