941.113
CH-SG
Art. 25 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission - Zuständigkeit
III. Abteilungen und Kammern - 2. Zuständigkeit - d) Abteilung IV
Art. 25 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission · Zuständigkeit
1. Die Abteilung IV beurteilt Streitigkeiten betreffend Verkehr.
2. Sie entscheidet über Rekurse gegen
a) Verfügungen der für den Vollzug der Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung über Fahrzeuge und Fahrzeugführer zuständigen Behörden;
b) Verfügungen der für den Vollzug der Vorschriften der Schifffahrtsgesetzgebung über Schiffe und Schiffsführer zuständigen Behörden.