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Art. 11 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission - Gliederung

III. Abteilungen und Kammern - 1. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 11 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission · Gliederung

1. Die Verwaltungsrekurskommission ist gegliedert in

a) Abteilung I, Abgaben und öffentliche Dienstpflichten;

b)* Abteilung II, Schätzungen und Landwirtschaft;

c)* Abteilung III, Personal, Arbeitnehmerschutz, Berufsbildung, Berufszulassung, Behördeninformation und Klageverfahren;

d) Abteilung IV, Verkehr;

e) Abteilung V, Kindes- und Erwachsenenschutz;

f) Abteilung VI, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.

2. Die Abteilungen I, II und III sind in Kammern gegliedert.

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