941.112
CH-SG
Art. 3 Verordnung über die Schlichtungsbehörden - Rechtsberatung
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Verordnung über die Schlichtungsbehörden · Rechtsberatung
1. Die Schlichtungsstellen sind im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch Rechtsberatungsstellen.