Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
941.112 CH-SG

Art. 1 Verordnung über die Schlichtungsbehörden - Geltungsbereich

1. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung über die Schlichtungsbehörden · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass regelt die Organisation der Schlichtungsbehörden.

2. Schlichtungsbehörden sind

a) das Vermittlungsamt;

b) die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse;

c) die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse;

d) die Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz.[3]

Geltungsbereich Art. 2 Verordnung über die Schlichtungsbehörden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →