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Art. 7 Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richterinnen und Richter - Vollzugsbeginn

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Art. 7 Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richterinnen und Richter · Vollzugsbeginn

1. Dieser Beschluss wird wie folgt angewendet

a) Art. 3 bis 5 ab 1. Juli 1990;

b) übrige Bestimmungen ab 1. Juli 1991.

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