Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
914.372 CH-SG

Art. 5 Übereinkommen zwischen den Regierungen der Kantone Appenzell A.Rh. und St.Gallen betreffend die Beurkundung und die grundbuchliche Behandlung von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte an Grundstücken, die in beiden Kantonen liegen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Übereinkommen zwischen den Regierungen der Kantone Appenzell A.Rh. und St.Gallen betreffend die Beurkundung und die grundbuchliche Behandlung von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte an Grundstücken, die in beiden Kantonen liegen

1. Das Übereinkommen ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; es kann jedoch jederzeit auf ein Jahr gekündigt werden.

2. Es tritt mit der Genehmigung durch den Bundesrat sowie den Kantonsrat von Appenzell A.Rh. in Kraft.

← Art. 4 Übereinkommen zwischen den Regierungen der Kantone Appenzell A.Rh. und St.Gallen betreffend die Beurkundung und die grundbuchliche Behandlung von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte an Grundstücken, die in beiden Kantonen liegen Kanton St. Gallen 914.372

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →