Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
912.5 EG-KES CH-SG

Art. 8 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES) - Aufsicht

II. Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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Art. 8 EG-KES · Aufsicht

1. Das zuständige Departement übt die administrative Aufsicht im Sinn von Art. 155 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 aus.

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