Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
912.5 EG-KES CH-SG

Art. 7 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES) - Unvereinbarkeit

II. Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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Art. 7 EG-KES · Unvereinbarkeit

1. Die Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

a) üben kein anderes Amt in der Trägerschaft der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus;

b)* gehören weder der übrigen Verwaltung einer Trägerschaftsgemeinde nach Art. 2 Bst. a dieses Erlasses noch dem Rat einer an der Trägerschaft beteiligten politischen Gemeinde an.

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