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912.3 PKV CH-SG

Art. 5 Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern (PKV) - d) Verzeichnis geeigneter Pflegeeltern

I. Familienpflege
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Art. 5 PKV · d) Verzeichnis geeigneter Pflegeeltern

1. Das Amt für Soziales führt ein Verzeichnis der Pflegefamilien mit Eignungsbescheinigung.

2. Das Verzeichnis ist nicht öffentlich.

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