Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
912.3 PKV CH-SG

Art. 25 Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern (PKV) - Vollzugsbeginn

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 25 PKV · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird mit Ausnahme von Art. 18 und Art. 19 in Bezug auf die Änderung der Nr. DI.B.03.07 ab 1. Januar 2013 angewendet.

2. Art. 18 und Art. 19 in Bezug auf die Änderung der Nr. DI.B.03.07 dieses Erlasses werden ab 1. Januar 2014 angewendet.

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