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912.3 PKV CH-SG

Art. 23 Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern (PKV) - Aufhebung bisherigen Rechts

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 23 PKV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Pflegekinderverordnung vom 28. Februar 1978 wird aufgehoben.

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