Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
912.3 PKV CH-SG

Art. 2 Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern (PKV) - Eignung a) Grundsatz

I. Familienpflege
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Art. 2 PKV · Eignung a) Grundsatz

1. Pflegeeltern bedürfen einer Eignungsbescheinigung, wenn sie sich für eine bewilligungspflichtige Aufnahme von Pflegekindern zur Verfügung stellen.

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