912.121
CH-SG
Art. 2 Beschluss des Departementes des Innern über die Zivilstandskreise und die Amtssitze - Vollzugsbeginn
Art. 2 Beschluss des Departementes des Innern über die Zivilstandskreise und die Amtssitze · Vollzugsbeginn
1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2011 angewendet.