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Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

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Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

1. Dieser Beschluss wird ab 1. April 1981 angewendet.

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