911.513
CH-SG
Kanton St. Gallen 911.513
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
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1. Die Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. wird auf die zweijährige Wartefrist nach Art. 3 lit. c des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge angerechnet, wenn er der Wohnsitznahme im Kanton St.Gallen unmittelbar vorangeht.
Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
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1. Dieser Beschluss wird ab 1. April 1981 angewendet.