Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
911.513 CH-SG

Kanton St. Gallen 911.513

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. wird auf die zweijährige Wartefrist nach Art. 3 lit. c des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge angerechnet, wenn er der Wohnsitznahme im Kanton St.Gallen unmittelbar vorangeht.

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