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Mindesteinkommen nach Art. 4ter GIVU

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Das Mindesteinkommen nach Art. 4ter Abs. 1 des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge vom 28. Juni 1979 (GIVU) beträgt

a) beim alleinstehenden obhutsberechtigten Elternteil Fr. 34 522.-;

b) beim verheirateten obhutsberechtigten Elternteil Fr. 51 783.-.

2. Der doppelte Betrag der für Alleinstehende massgebenden Einkommensgrenze für ordentliche Ergänzungsleistungen nach Art. 4ter Abs. 2 GIVU entspricht Fr. 34 522.-.

1. Der Regierungsbeschluss über die Übergangsregelung zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge vom 24. März 1998 wird aufgehoben.

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