911.511
CH-SG
Art. 10 Vollzugsverordnung zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge - Unrechtmässig bezogene Vorschüsse
II. Vorschüsse
Art. 10 Vollzugsverordnung zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge · Unrechtmässig bezogene Vorschüsse
1. Unrechtmässig bezogene Vorschüsse sind zurückzuerstatten oder werden mit laufenden Vorschüssen verrechnet, insbesondere wenn
a) Vorschüsse durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurden;
b) infolge nachträglicher Veränderung der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse zu hohe Vorschüsse ausgerichtet wurden.
2. Strafanzeige bleibt vorbehalten.