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Art. 13 Verordnung über die Amtsnotariate - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 13 Verordnung über die Amtsnotariate · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Erhebungen des Bezirksammanns für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und die eidgenössische Militärversicherung vom 3. Januar 1967 wird aufgehoben.

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