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Art. 4 Einführungsverordnung zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch - I. Adoption und Herkunftssuche

II. Familienrecht
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Art. 4 Einführungsverordnung zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch · I. Adoption und Herkunftssuche

1. Das Departement des Innern ist zuständige kantonale Behörde für die Adoption und die Herkunftssuche.

2. ...

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